Spanien mit dem Auto erkunden, was ist bei der KFZ Versicherung zu beachten

Spanien mit dem Auto zu erkunden hat einen ganz besonderen Reiz, es gibt auch heute noch touristisch kaum erschlossene Gebiete, die nur mit einem Fahrzeug erreichbar sind. Allerdings hat Spanien wie Frankreich den Ruf, für Touristen besonders gefährlich zu sein. Dies ist im Grunde richtig, doch wenn sich der Besucher sich an ein paar, auch versicherungstechnisch relevante, Regeln hält, kann er sich (fast) völlig ungefährdet im Land bewegen.

Bis vor einigen Jahren war es nicht gestattet, mit einem Leihwagen aus Deutschland nach Spanien zu fahren, im Rahmen der EU wurde diese Regelung aufgehoben. Dies lag unter anderem daran, dass viele Urlauber nicht nur ihre Kameras, Schmuck und in Extremfällen auch den Geldbeutel im Auto ließen, respektive lassen, sondern beim Verlassen der Fahrzeuge die Fenster einen Spalt offenbleiben oder sogar das Fahrzeug nicht abgeschlossen wird, ein grob fahrlässiges Handeln – häufig mit dem Ergebnis von Diebstahl des Inhaltes oder gar des ganzen Fahrzeuges, bei dem die Versicherungen auch heute nicht zu einer Regelung des Schadens verpflichtet sind. Sinnvoll und versicherungstechnisch wichtig ist es, dass keine Wertgegenstände im Auto bleiben, Fenster und Türen fest verschlossen sind und, falls möglich, das Auto auf einem bewachten oder zumindest an einem stark frequentierten Ort abgestellt wird. Dies gilt ganz besonders in den für Touristen gefährlichen Städten Barcelona, Bilbao, Madrid und entlang den Küsten.

Auch im Bezug auf den normalen Straßenverkehr in Spanien sollten einige Besonderheiten beachtete werden. Zum Beispiel gilt die rechts vor links Regelung auch in diesem Land, aber hier ist das Gewohnheitsrecht gerade in ländlichen Regionen stärker, sodass Vorfahrt nicht unbedingt Vorfahrt bedeutet. Die Versicherungen kennen das Problem, sind aber in der Regel bei Unfällen gezwungen den Schaden zu ersetzten, mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer, ob wohl rein theoretisch schuldlos, in der Versicherungsklasse heruntergestuft wird. Bei einem Unfall unter Alkohol, die Promillegrenze liegt bei 0,5, bekommt der Autofahrer auf jeden Fall die Schuld und verliert seinen Versicherungsschutz. Wer mit dem Auto nach Spanien fährt, sollt sich bei seiner Versicherung erkunden, welche Besonderheiten neben den allgemeingültigen Regelungen noch gelten und sich sehr genau über die verkehrstechnischen Eigenarten der zu besuchenden Region erkundigen.

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